Erklärung zur Barrierefreiheit

Die RWTH Aachen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für das Weiterleitungssystem formular.zhv.rwth-aachen.de, auf dem Sie sich aktuell befinden, gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und bezieht sich auf das Testergebnis einer Selbstbewertung.

Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben. Es kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität des gesamten Webauftritts zu machen, müssten also alle der Website zugehörigen einzelnen Webseiten geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Websites nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zu-gänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV 2.0 vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.04.2024 erstellt.